Saubere und sparsame Feuerungen leisten einen wesentlichen Beitrag zur Luftreinhaltung und somit zum Erhalt unserer Gesundheit. Deshalb verlangt die Luftreinhalteverordnung (LRV) des Bundes eine regelmässige Kontrolle sämtlicher Öl-, Gas - und Holzfeuerungen. Zudem bringt eine gut gewartete Anlage erhebliche Einsparungen bei den Heizkosten.
Unser Angebot:
Die Erst- oder Abnahmekontrolle einer sanierten Anlage kann ausschliesslich ein zugelassener Feuerungskontrolleur durchführen. Gerne übernehmen wir das für Sie. Die Kontrolle ist vergleichbar mit einer Garantieabnahme. Dies gibt dem Betreiber die Sicherheit, dass die Anlage korrekt arbeitet und die Emissionsgrenzwerte nach der LRV eingehalten werden.
Die Routinekontrolle findet bei Ölfeuerungen alle zwei Jahre statt, bei Gas- und Holzfeuerungen alle vier Jahre. Ergibt sich bei der Überprüfung eine Überschreitung der Emissionsgrenzwerte, wird eine Nachregulierung und -kontrolle der Anlage notwendig.